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letzte Aktualisierung 09.01.2010


Kerstin Lenz - Randow/ Demmin - Tel. 03998/201826
 


Vermittlung von Tierheimhunden
 

Da der Tierschutzverein Demmin kein eigenes Tierheim hat, werden die Hunde in meiner Pension bis zur Vermittlung untergebracht.

Debby

Bobby

Henry

Till

 

 

 

Till nach 14 Tagen

Trotz Kupierverbot werden in Deutschland immer noch Welpen die Ohren und die Schwänze abgeschnitten. Hier der unfassbar grausame Fall des Doggenwelpen "Til", derzeit im Tierheim Demmin. Am 02.12.2009 wurde der Tierschutzverein Demmin aktiviert, da in Loitz wohl ein junger Hund herumlaufe.

Frau Kerstin Lenz traute ihren Augen kaum als sie dort ankam: Es handelte sich um einen 6 bis 8 Wochen alten Deutsche Doggenwelpen, dem vor kurzem die Ohren "abgeschnitten" wurden. Ausserdem hatte er eine verkrustete Wunde in der linken Gesichtshälfte. Hier der Bericht von Frau Lenz:

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Am nächsten morgen bin ich mit dem völlig verängstigten Welpen zur Tierklinik Anders in Demmin gefahren. Dort wurde er untersucht, und es wurde festgestellt, dass seine Ohren vor ca. 1 Woche unsachgemäß kupiert wurden und er eine frisch genähte Wunde unter dem rechten Auge hatte. Alle Wunden waren stark entzündet und verdreckt. Er bekam Amoxiclav für 1 Woche, um die Entzündung zu heilen. Der Welpe hat bei jeder Berührung seines Kopfes geschriehen. Vom Tierarzt bin ich zum Veterinäramt des Landkreises Demmin gefahren und habe Anzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dr. Berndt vom Veterinäramt Demmin hat mir zugesichert, dass ich den Hund, falls der Besitzer sich meldet, nicht heraus geben muss. Noch am selben Abend stand Herr G. aus L. vor meiner Tür und verlangte die Herausgabe seines Welpen. Was ich nicht tat. Ich sagte Herrn G. er möchte sich beim Veterinäramt melden und alles weitere dort besprechen. Am nächsten Tag rief mich der Anwalt des Herrn G. an und fragte, auf welcher gesetzlichen Grundlage ich den Hund nicht herausgebe. Ich verwies auch ihn an das Veterinäramt Demmin.

3 Tage später wurden bei Til (so wurde der Welpe inzwischen genannt) in der Klinik die Fäden gezogen. Ich habe noch nie einen Hund so erbärmlich schreien gehört. Noch Tage später hat Til sich jedes Mal in eine Ecke geflüchtet, wenn jemand in seine Nähe kam, und hat panisch vor Angst gebellt.
Das Veterinäramt hat Anzeige gegen Herrn G. bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Tierquälerei erstattet. Der Anwalt des Herrn G. wartet jetzt auf die Anklageschrift.

Am 31.12.2009 veröffentlichten wir Tilis Schicksal in der Regionalzeitung "Anzeigenkurier". Daraufhin bekam ich einen anonymen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Tils Mutter eine schwarz-weiß gefleckte Dogge mit Namen Elsa ist, die unweit von uns auf einem Hof lebt. Herr G habe den Welpen dort erworben und ihn von einem Kumpel für 150 Euro kupieren lassen, um ihn dann weiter zu verkaufen. Der Welpe war mit anderen Hunden zusammen in einem Garten untergebracht. Dort wurde der Welpe von den anderen Hunden gebissen, daher die Verletzung unter dem Auge. Die Gartenbesitzerin ist mit Til zum Tierarzt gefahren, um die Wunde nähen zu lassen. Der Tierarzt zwar gefragt warum der Hund kupiert ist, als er den Namen des Besitzers hörte, ist aber nicht weiter darauf eingegangen. Seinen Namen wollte der Anrufer aber nicht nennen weil er Angst vor Herrn G hat.

Heute hat Til mit Milben zu kämpfen, die durch die Mangelversorgung in den ersten Wochen seinen kleinen Körper befallen konnten. Ansonsten fängt er jetzt langsam an, auf Menschen zu zu gehen, und er freut sich auch schon verhalten, wenn er mich sieht.

Das ist Tils Geschichte. Bitte helft, dass sie ein gutes Ende nimmt!
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Unfassbar was mit "Til" geschehen ist - noch unfassbarer das sich der "Mensch" jetzt einen Anwalt nehmen kann und wohl auf die Herausgabe des Welpen drängen kann. DAS DARF KEINESFALLS GESCHEHEN. NotDogge e.V. wird sich mit allen gebotenen Mitteln dafür einsetzen das dieser "Mensch" Til nicht mehr zurück bekommt und sich ebenfalls für ein Tierhalteverbot stark machen. Strafrechtlich liegt hier mindesten eine Straftat nach den Paragraphen §17 2a und b TierschG handelt es sich hier sicher.
Schon allein im Sinne der § 5(1) und 6(1) und damit greifen dann auch mindestens die Paragrafen §12(5) und 16a (2 und 3).

Unterstützen auch Sie uns und den Tierschutzverein Demmin mit ihrem Engagement. Unter der Adresse:

http://www.meinepetition.ch/untersc [...] dsig=FL47ZjcANBlzqx8yYUfR

haben wir eine Onlinepetition eingerichtet die wir dem Gericht und der Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Weiterhin werden wir alles was möglich ist an Presse, Funk und Fernsehen mobilisieren um auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Diese Verstümmelungen, die heute noch gemacht werden müssen mit aller Macht aufgehalten werden, zumal wenn unsachgemäß und wahrscheinlich sogar ohne jede Betäubung nur um des Profites wegen. Solche Menschen müssen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden, wenn gleich dies wohl trotz aller Bemühungen im Strafmaß wieder viel zu gering ausfallen wird. Undenkbar was dieser "Mensch" wohl schon alles mit Hunden angestellt hat und wohl auch noch tun wird.

Schauen Sie in diese Augen und helfen Sie uns helfen!!